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   BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61   

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https://dejure.org/1961,150
BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61 (https://dejure.org/1961,150)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1961 - 2 BvR 55/61 (https://dejure.org/1961,150)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1961 - 2 BvR 55/61 (https://dejure.org/1961,150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetz über innerdeutsche Rechts-RHG - Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 338
  • NJW 1961, 1203
  • MDR 1961, 569
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61
    Er ist gegeben, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil auf einer vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Norm des materiellen Strafrechts (BVerfGE 11, 263 (265)) beruht.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61
    Am 31. Oktober 1960 beantragte der Beschwerdeführer unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1960 (BVerfGE 11, 150 ), in dem u.a. festgestellt wird, daß die Vollstreckung sowjetzonaler Strafurteile, die auf d WStrVO beruhen, im Geltungsbereich des Grundgesetzes unzulässig ist, beim Oberlandesgericht Düsseldorf erneute Entscheidung nach § 9 Abs. 1 RHG .
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 408/60

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde im innderdeutschen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61
    Ein Verfassungsverstoß könnte in dieser Entscheidung nur liegen, wenn die Voraussetzungen des § 9 RHG aus Gründen verneint worden wären, die selbst die Grundrechte verletzen (BVerfGE 11, 165 (167)).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Deshalb hat der Gesetzgeber in § 79 Abs. 1 BVerfGG einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund geschaffen (vgl. BVerfGE 12, 338 [340]), mit Hilfe dessen es dem Verurteilten möglich sein soll, diesen Makel nach den Vorschriften der Strafprozessordnung durch Aufhebung oder Berichtigung des auf verfassungswidriger Grundlage ergangenen Strafurteils zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 309 [312]).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Die Verteidigung des Untergebrachten trägt zudem vor, dass die Änderung der Rechtsprechung zu bestimmten Rechtsfragen zwar nicht unter den Begriff der neuen Tatsachen i. S. d. § 359 Nr. 5 StPO falle, davon aber eine Ausnahme im Hinblick auf die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu machen sei, und zitiert hierbei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1961 (BVerfGE 12, 338).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Allein eine Veränderung der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts durch Wegfall oder Änderung des angewendeten Gesetzes oder durch einen Wandel der Rechtsprechung ist keine neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO (BVerfGE 12, 338, 340; Gössel in LR § 359 Rdn. 66; Meyer-Goßner in KK § 359 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer § 359 Rdn. 24).
  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Dieser gesetzlichen Regelung liegt vor allem der Rechtsgedanke zugrunde, daß niemand gezwungen sein soll, den Makel einer Bestrafung auf sich ruhen zu lassen, die auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage beruht (BVerfGE 12, 338, 340).

    Der Senat kann offen lassen, ob - wie das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in Einklang mit der, zum großen Teil nicht näher begründeten herrschenden Auffassung in der Literatur meint - nach den Entscheidungen BVerfGE 11, 263 und 12, 338 Normen des Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts als Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 79 Abs. 1 BVerfGG stets ausscheiden (vgl. Ulsamer in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer/Bethge/Winter BVerfGG § 79 Rdn. 9; Leibholz/Rupprecht, BVerfGG § 79 Rdn. 3; Stuth in Umbach/Clemens, BVerfGG § 79 Rdn. 20; Gössel in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO vor § 359 Rdn. 144; Schmidt in KK 3. Aufl. StPO vor § 359 Rdn. 24) oder ob bei der Frage der Zulässigkeit eines auf § 79 Abs. 1 BVerfGG gestützten Wiederaufnahmeantrages Normen des Verfahrensrechts dann in Betracht kommen, wenn das Strafurteil auf ihnen beruht.

    In diesem Kontext ist der Rechtssatz, § 79 Abs. 1 BVerfGG räume nur dann einen Wiederaufnahmegrund ein, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil auf einer für nichtig erklärten Strafnorm des materiellen Strafrechts beruht (BVerfGE aaO, in BVerfGE 12, 338, 340 ohne tragende Bedeutung für den zur Entscheidung anstehenden Fall lediglich zustimmend zitiert) aufgestellt worden.

  • BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
    Deshalb hat der Gesetzgeber in § 79 Abs. 1 BVerfGG einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund geschaffen (vgl. BVerfGE 12, 338 ), mit Hilfe dessen es dem Verurteilten möglich sein soll, diesen Makel nach den Vorschriften der Strafprozessordnung durch Aufhebung oder Berichtigung des auf verfassungswidriger Grundlage ergangenen Strafurteils zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 309 ).
  • BVerwG, 04.06.1998 - 2 DW 3.97

    Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer

    Aus dem einfachrechtlichen obiter dictum im Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1961 - 2 BvR 55/61 - (NJW 1961, 1203 = BVerfGE 12, 338 ) ergibt sich entgegen der Auffassung des Ruhestandsbeamten nichts anderes.

    Ausschlaggebend für die Neufassung des § 79 BVerfGG war seinerzeit ein jedenfalls bei der Anwendung materiellen Strafrechts (vgl. BVerfGE 11, 263, 265; 12, 338, 340) als nicht hinnehmbar angesehener Verstoß gegen das Verfassungsrecht.

    Mit Rücksicht auf ihren Ausnahmecharakter hat das Bundesverfassungsgericht selbst eine erweiternde Auslegung mit dem eher naheliegenden Ziel einer Einbeziehung von Strafurteilen, die auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Verfahrensregelung ergangen sind, für nicht möglich gehalten (vgl. BVerfGE 11, 263, 265; 12, 338, 340; vgl. insoweit auch: Leibholz/Rupprecht, BVerfGG , § 79 Rn. 3; Ulsamer in Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer/Bethge, BVerfGG , § 79 Rn. 9; Umbach/Clemens/Stuth, BVerfGG , § 79 Rn. 20; Lechner/Zuck, BVerfGG , § 79 Rn. 5 mit weit. Nachw. auch zur Gegenansicht; verallgemeinernd: Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., § 20 Rn. 75).

  • BVerwG, 15.06.1998 - 2 DW 2.97

    Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer

    Aus dem einfachrechtlichen obiter dictum im Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1961 - 2 BvR 55/61 - (NJW 1961, 1203 = BVerfGE 12, 338 ) ergibt sich entgegen der Auffassung des Beamten nichts anderes.

    Ausschlaggebend für die Neufassung des § 79 BVerfGG war seinerzeit ein jedenfalls bei der Anwendung materiellen Strafrechts (vgl. BVerfGE 11, 263, 265; 12, 338, 340) als nicht hinnehmbar angesehener Verstoß gegen das Verfassungsrecht.

    Mit Rücksicht auf ihren Ausnahmecharakter hat das Bundesverfassungsgericht selbst eine erweiternde Auslegung mit dem eher naheliegenden Ziel einer Einbeziehung von Strafurteilen, die auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Verfahrensregelung ergangen sind, für nicht möglich gehalten (vgl. BVerfGE 11, 263, 265; 12, 338, 340; vgl. insoweit auch: Leibholz/Rupprecht, BVerfGG , § 79 Rn. 3; Ulsamer in Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer/ Bethge, BVerfGG , § 79 Rn. 9; Umbach/Clemens/Stuth, BVerfGG , § 79 Rn. 20; Lechner/Zuck, BVerfGG , § 79 Rn. 5 m.w.N. auch zur Gegenansicht; verallgemeinernd: Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., § 20 Rn. 75).

  • BFH, 27.10.2000 - VIII B 77/00

    Hinterziehungszinsen bei Kapitaleinkünften

    Dieser Norm liege der Rechtsgedanke zugrunde, dass niemand gezwungen werden solle, den Makel einer Straftat auf sich lasten zu lassen, die auf einem verfassungswidrigen Strafgesetz beruhe (BVerfG-Beschluss vom 10. Mai 1961 2 BvR 55/61, BVerfGE 12, 338, 340).
  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 1 Ws 19/85

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Strafurteil eines deutschen

    § 359 Nr. 5 StPO hat ausschließlich die Erschütterung der tatsächlichen Urteilsgrundlage zum Gegenstand; er findet keine Anwendung, wenn sich bei gleichbleibender Tatsachengrundlage die rechtliche Bewertung nachträglich ändert, beispielsweise durch einen Wandel der ständigen höchstrichterlichen Rechtspr. (vgl. BVerfGE 12, 338, 340; OLG Bamberg NJW 1982, 1714).

    Eine entsprechende Anwendung von § 79 Abs. 1 BVerfGG verbietet sich auch deswegen, weil die Bestimmung sich ausschließlich auf die Verfassungswidrigkeit oder verfassungswidrige Auslegung materiell-rechtlicher Strafrechtsnormen, nicht aber von Vorschriften des Verfahrensrechts bezieht (vgl. BVerfGE 11, 263, 265; 12, 338, 341 ..).

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Antrag auf eine Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem

    Der durch die marxistisch-leninistische Ideologie bestimmte Gewahrsam ist darum politischer Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes, weil er nach den im Geltungsbereich des Häftlingshilfegesetzes, der Bundesrepublik Deutschland, herrschenden rechtsstaatlichen Grundsätzen auch unter Berücksichtigung der traditionellen Anschauungen im Gewahrsamsgebiet nicht vertretbar ist (vgl. BVerfGE 1, 332 [BVerfG 13.06.1952 - 1 BvR 137/52] [342]; 11, 150 [159 ff.]; 12, 62 [66] und 99 [107]; 12, 338 [340]; 37, 57 [65 ff.]).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04

    Keine Wiederaufnahme nach Entscheidung des EuGH betreffend die Fahrerlaubnis in

  • VG München, 21.02.2018 - M 7 S 17.3502

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

  • OLG Hamburg, 29.03.2004 - 2 Ws 4/04

    Vorläufige Aufhebung der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis nur aufgrund

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76

    Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion -

  • BVerfG, 18.08.1999 - 1 BvR 2102/98

    Keine analoge Anwendung des BVerfGG § 79 Abs 1 auf berufsgerichtliche

  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97
  • OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
  • DH Niedersachsen, 24.02.1998 - 2 NDH M 13/96

    Keine Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens wegen einer Entscheidung des

  • BGH, 28.03.1962 - IV ZR 272/61

    Sowjetzonales Ehescheidungsurteil

  • LG Mannheim, 10.09.2019 - 23 KLs 618 Js 9394/19

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach Feststellung einer

  • OLG Zweibrücken, 19.03.1996 - 2 Ws 57/86
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